Service
Kosten
Zum Preis bis zu 190,00 EUR + Mwst. erhalten Sie eine umfassende Erstberatung.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kann eine Kostendeckungsanfrage durch unser Büro bei Ihrem Versicherer gestellt werden. Auch erhalten Sie hier alle Informationen zu einer möglichen Verfahrenskostenhilfe.
Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
Sollten Sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, so können Sie trotzdem den Service unserer Kanzlei in Anspruch nehmen.
Im außergerichtlichen Verfahren kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Im gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe (gerichtliches Darlehen zur Abdeckung eventuell entstehende Anwalts- und Gerichtskosten) in Anspruch genommen werden.
Formulare
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Beantragung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für Vertretung bei Gericht.
- Beratungshilfeantrag (nur für außergerichtliche Tätigkeit!)
Informationen zum Asylverfahren (verschiedene Sprachen)
Informationen zum Asylverfahren: