Service

Kosten

Zum Preis bis zu 190,00 EUR + Mwst. erhalten Sie eine umfassende Erstberatung.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, kann eine Kostendeckungsanfrage durch unser Büro bei Ihrem Versicherer gestellt werden. Auch erhalten Sie hier alle Informationen zu einer möglichen Verfahrenskostenhilfe.

Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Sollten Sie nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, so können Sie trotzdem den Service unserer Kanzlei in Anspruch nehmen.
Im außergerichtlichen Verfahren kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden. Im gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe (gerichtliches Darlehen zur Abdeckung eventuell entstehende Anwalts- und Gerichtskosten) in Anspruch genommen werden.

Formulare 

Vollmacht


 



Informationen zum Asylverfahren (verschiedene Sprachen)

Informationen zum Asylverfahren: